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Mittwoch, 16. Januar 2008

Verwirrung auf den ersten Blick

Ich muss immer wieder mit Bewunderung die Koordinations(un)fähigkeit unserer Behörden feststellen. Als Beispiel dient die Liste der technischen Baubestimmungen (pdf) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auf Seite 21 ist die Zuordnung der Gemeinden zu Windzonen nach DIN 1055-4:2005-03 tabellarisch angegeben.

Das DIBt gibt - in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen - aktualisierte Excel-Tabellen zu Wind- und Schneelastzonen heraus. Die Erfahrungen mit Thüringen und Baden-Württemberg zeigen, dass die Angaben der Länder nicht immer mit den Angaben aus Berlin übereinstimmen. Es entsteht der Eindruck, als mache sich vor der Veröffentlichung keiner die Mühe, den anderen zu fragen - schade eigentlich.

Die Auflistung der Windzonen des DIBt (Excel-Mappe, Register MV(13)) ordnet die Gemeinden in Windzone 3 auf Rügen nach dem Schlüssel "alle Gemeinden, soweit nicht in Windzone 4". Das Land Mecklenburg-Vorpommern schreibt zur Zone 4: "alle Gemeinden (einschließlich Hiddensee) soweit nicht in Windzone 3".

Der aufmerksame Leser ahnt es bereits: Berlin listet anschließend die Gemeinden, die in Zone 4 liegen; MV listet hingegen die Gemeinden, die in Zone 3 liegen - Übersicht ade. Inkonsequenterweise wird bei den Schneelastzonen umgekehrt verfahren.

Ja, es mag kleinkariert erscheinen, sich damit überhaupt zu befassen. Vermutlich ist es das auch. Wieder einmal stellt sich die Frage nach dem Sinn unserer Bürokratie, frei nach dem Motto: Warum einfach - es geht auch kompliziert.

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