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Mittwoch, 30. Januar 2008

Falsch berichtigt

Der routinierte Anwender weiß, dass DIN 1055-4 Einwirkungen auf Tragwerke Teil 4: Windlasten vom März 2005 den einen oder anderen Druck-, Tipp- oder Flüchtigkeitsfehler aufweist. Deshalb erschienen im März 2006 die Einwirkungen auf Tragwerke Teil 4: Windlasten, Berichtigungen zu DIN 1055-4:2005-03, auch bekannt als DIN 1055-4 Berichtigung 1.

DIN 1055-4 Ber 1:2006-03 ergänzt und korrigiert (nahezu) fehlerfrei auf sechs Seiten, wo die Urfassung unvollständig war oder falsch lag. Eine Stelle ist besonders hervorzuheben:

"zu 12.1.2 Vertikale Wände von Gebäuden mit rechtfertigen Grundriss"
Nachzulesen ist diese Zeile in der Berichtigung zu DIN 1055-4 Ber 1:2006-03 auf Seite 2. Ich vermute, dass diese Kleinigkeit mit der nächsten Berichtigung richtiggestellt wird. Dann bräuchte sich auch niemand mehr für einen nicht rechteckigen Grundriss zu rechtfertigen. Zu finden wäre das entsprechende Dokument, falls es im Februar 2010 erschiene, unter dem aussagekräftigen Titel Einwirkungen auf Tragwerke Teil 4: Windlasten, Berichtigungen der Berichtigungen zu DIN 1055-4:2005-03 oder kurz:

DIN 1055-4 Ber 1:2006-03, Ber 1:2010-02

Montag, 28. Januar 2008

Ein kleines bisschen Horrorschau

Der Alptraum eines jeden Planers, Statikers und Prüfers ist das Versagen eines Tragwerks mit Todesfolge. In Bad Reichenhall ist wohl nicht die hohe Schneelast der alleinige Verursacher des Einsturzes im Winter vor zwei Jahren; auch die Gemeinde wird zur Verantwortung gezogen. Am 24. April soll das Urteil des Landgerichts Traunstein bekanntgegeben werden.

Mittwoch, 16. Januar 2008

Verwirrung auf den ersten Blick

Ich muss immer wieder mit Bewunderung die Koordinations(un)fähigkeit unserer Behörden feststellen. Als Beispiel dient die Liste der technischen Baubestimmungen (pdf) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auf Seite 21 ist die Zuordnung der Gemeinden zu Windzonen nach DIN 1055-4:2005-03 tabellarisch angegeben.

Das DIBt gibt - in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen - aktualisierte Excel-Tabellen zu Wind- und Schneelastzonen heraus. Die Erfahrungen mit Thüringen und Baden-Württemberg zeigen, dass die Angaben der Länder nicht immer mit den Angaben aus Berlin übereinstimmen. Es entsteht der Eindruck, als mache sich vor der Veröffentlichung keiner die Mühe, den anderen zu fragen - schade eigentlich.

Die Auflistung der Windzonen des DIBt (Excel-Mappe, Register MV(13)) ordnet die Gemeinden in Windzone 3 auf Rügen nach dem Schlüssel "alle Gemeinden, soweit nicht in Windzone 4". Das Land Mecklenburg-Vorpommern schreibt zur Zone 4: "alle Gemeinden (einschließlich Hiddensee) soweit nicht in Windzone 3".

Der aufmerksame Leser ahnt es bereits: Berlin listet anschließend die Gemeinden, die in Zone 4 liegen; MV listet hingegen die Gemeinden, die in Zone 3 liegen - Übersicht ade. Inkonsequenterweise wird bei den Schneelastzonen umgekehrt verfahren.

Ja, es mag kleinkariert erscheinen, sich damit überhaupt zu befassen. Vermutlich ist es das auch. Wieder einmal stellt sich die Frage nach dem Sinn unserer Bürokratie, frei nach dem Motto: Warum einfach - es geht auch kompliziert.

Samstag, 5. Januar 2008

Ein Jahr mit den 'neuen' Normen

Das Ende des alten ist immer auch der Beginn eines neuen Jahres. Wir lassen das vergangene Jahr Revue passieren - ganz unpolitisch und rein sachlich: 2007 aus bautechnischer Sicht.

Rückblick
Gleich zum 01.01.2007 kam ein richtiger Knaller, der nicht nur in der Silvesternacht laut zu hören war: Die Einführung der Normen DIN 1055-4:2005-03 und DIN 1055-5:2005-07 zur Annahme von Wind- bzw. Schneelasten. Ohne Karenzzeit, sozusagen übergangs-, kompromiss- und schonunglos.

Alt oder neu?
Einen Vorteil hat dieses rigorose Vorgehen: Es herrscht Klarheit. Keine Diskussion, ob "alte" oder "neue" Norm, sondern verbindliche Angaben. Anfangs war leichte Verwirrung zu spüren. Schließlich wurde festgelegt (--> Fachthemen - DIN 1055): Das Datum der Bauantragsstellung ist maßgebend. Erfolgte diese vor dem 01.01.2007 (also - theoretisch - zum 31.12.2006), so durfte nach "alter" Norm bemessen werden. Im Zweifel war - und ist - Rücksprache mit Prüfstatiker und/oder Bauherr erforderlich. Ab dem 01.01. muss die Berechnung nach "neuer" Norm erfolgen.

Es wird nicht einfacher
Wie üblich hatte sich vorher kaum ein Praktiker intensiv mit den neuen Regelungen beschäftigt. Vieles fällt beim einfachen "Lesen" des Normtextes gar nicht auf; erst die echte, eigene Anwendung zeigt konkrete Lücken und Spielräume der Vorschriften auf. An vielen Stellen sind die Regelungen deutlich komplizierter geworden, der Rechenaufwand hat sich überall erhöht. Angeblich soll dadurch eine wirtschaftlichere Bemessung ermöglicht werden; die bemessenden Ingenieure sind die Leidtragenden, die Kosten hierfür werden an den Bauherren weitergegeben. Ob die (tatsächlich vorhandene?) Materialersparnis das zwangsläufig steigende Honorar überschreitet, bleibt abzuwarten.

Im Februar 2007 sorgte die MLTB als harte Nuss für verschiedenste Interpretationen. Die Auslegungs-Anfragen zu DIN 1055-4 vom Mai 2007 schafften zwar an manchen Stellen Klarheit - dafür wurde im Gegenzug durch eben das gleiche Dokument reichlich Unsicherheit gesät. Erst zur Mitte des Jahres waren einige Softwarehersteller soweit, vernünftige Programme anbieten zu können. Eine Handrechnung wird in der Praxis als Zumutung empfunden, ohne halbwegs anständige EDV ist eine Bemessung inzwischen (leider) nicht mehr möglich.

Die offiziellen Stellen verweisen auf die Gemeinden - welche wiederum selbst nur bestenfalls mittelmäßig informiert sind. Wie üblich sind alle Angaben ohne Gewähr. Niemand möchte für die jungen Regelungen geradestehen.

Feinheiten
Höhensprünge und Vordächer wurden in den ursprünglichen Werken nicht explizit erwähnt und werden "nachgereicht". Im Sommer erscheinen zwei Bücher, die sich u.a. mit der Thematik befassen. Die Autoren beider Werke zeigen ebenfalls auf, dass Unklarheit herrscht und sich die Vorschriften erst noch in der Praxis bewähren müssen.

Als Gegenpol zur Globalisierung, Eurocodes und politischer Internationalisierung kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Die Excel-Tabellen des DIBt erfahren die eine oder andere Anpassung, im Oktober wird die MLTB neu aufgelegt. Auch hier wird erneut deutlich, dass vermutlich keiner der Verfasser gezwungen ist, die Vorschriften regelmäßig in den Alltag umzusetzen und anzuwenden. Der Dschungel der Regelwerke wächst ständig an.

Vorblick
Das Jahr 2007 war ein turbulentes Jahr - andere sehen das ähnlich. Auch zu anderen Normen der Reihe DIN 1055-x gab es diverse Neuerungen, die jedoch längst nicht so viele Anwender in derart zahlreichen Bereichen und Regionen betreffen. Schnee- und Windlast sind für alle Arten von Bauwerken von großer Bedeutung.

Die ersten Kinderkrankheiten dürften inzwischen überwunden sein. Wir hoffen, dass das Jahr 2008 von weniger Umstellungen und Unregelmäßigkeiten geplagt wird. Die alten Normen galten über 20 Jahre; die neuen erhalten wohl gerade ihren Feinschliff. Wir hoffen...