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Freitag, 18. April 2008

Weniger ist mehr?

Ein Blog, das nicht halbwegs aktuell ist, ist kein Blog. Wir schrauben die Pflege des Normenblog herunter - schließlich kann man nicht immer nur meckern ;-) - und widmen uns unserer Hauptaufgabe: DIN 1055.de | Lastannahmen für Anwender. Damit ist dieser Beitrag der vorerst letzte - unter Vorbehalt natürlich, denn: Wer weiß, was kommt..?

Dienstag, 25. März 2008

Zitieren verboten

oder: Monopol und Narrenfreiheit

Das DIN und der angehängte Beuth-Verlag sind einzigartig. Permanent sind Neuerungen einzupflegen, Bestehendes will überprüft werden. Ohne das DIN würde keine Glühbirne in ihre Fassung passen.

Diese Einzigartigkeit kann ebenso gut als Monopol bezeichnet werden, wobei dem Wort "Monopol" häufig ein bitterer Beigeschmack anhaftet. DIN und Co. bilden hier keine Ausnahme. Nur der Beuth-Verlag darf die Normen des DIN drucken, veröffentlichen und verkaufen. Nur und - nach eigenen Worten - ausschließlich über den Beuth-Verlag können DIN-Normen bezogen werden.

Das ist bis hierher weitreichend bekannt und weder außergewöhnlich noch spektakulär. Allerdings hat das DIN das Zitieren seiner Werke verboten. Zunächst sei das Zitat definiert:

"Das [..] Zitat [...] hat die Bedeutung einer wörtlich übernommene Stelle aus einem Text [...] Ein Zitat ist also ein expliziter Hinweis auf einen anderen Autor." Quelle: Wikipedia.org
Wissenschaftler stehen auf den Schultern von Riesen. Wissenschaft beruht (auch) auf der Weitergabe von Wissen, sonst müsste das Rad mehrfach neu erfunden werden. So käme die Menschheit nicht voran. Die (wörtliche) Wiedergabe von Ergebnissen anderer stellt ein wichtiges und unverzichtbares Mittel dar. Das DIN begründet seinen Anspruch wie folgt (beachte: Korrekt zitiert mit Quellenangabe):
"Zur Durchführung der Normungsarbeit ist das DIN auf den Verkauf der DIN-Normen angewiesen." Merkblatt 1 Februar 2004, S. 1
Welch Überraschung!

Zeigen Sie mir einen Autor, Schriftsteller, Journalisten oder sonstigen professionellen Publizisten, auf den diese Eigenschaft nicht zutrifft! Jeder verkaufte Faust oder Harry Potter sichert seinem Verfasser und/oder Verleger den Lebensunterhalt. Dadurch zeichnet sich der Berufsstand des Schriftstellers aus: Er schreibt Bücher, die er anschließend verkauft, damit er wiederum Brot erwerben (und weitere Bücher schreiben) kann. So einfach ist das.
"Schriftsteller sind Personen, die das Verfassen insbesondere von literarischen Texten als einen beruflichen Schwerpunkt setzen." Quelle: Wikipedia.org
Nach UrhG darf unter bestimmten Voraussetzungen zitiert werden, ohne dass es einer Erlaubnis des Urhebers bedarf. Allerdings entscheidet der Urheber selbst über die Voraussetzungen.

Insofern dürfen wir dankbar sein, dass nicht alle Autoren ihre Bankverbindung gleich im Untertitel ihres Werkes angeben.