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Freitag, 18. April 2008

Weniger ist mehr?

Ein Blog, das nicht halbwegs aktuell ist, ist kein Blog. Wir schrauben die Pflege des Normenblog herunter - schließlich kann man nicht immer nur meckern ;-) - und widmen uns unserer Hauptaufgabe: DIN 1055.de | Lastannahmen für Anwender. Damit ist dieser Beitrag der vorerst letzte - unter Vorbehalt natürlich, denn: Wer weiß, was kommt..?

Dienstag, 25. März 2008

Zitieren verboten

oder: Monopol und Narrenfreiheit

Das DIN und der angehängte Beuth-Verlag sind einzigartig. Permanent sind Neuerungen einzupflegen, Bestehendes will überprüft werden. Ohne das DIN würde keine Glühbirne in ihre Fassung passen.

Diese Einzigartigkeit kann ebenso gut als Monopol bezeichnet werden, wobei dem Wort "Monopol" häufig ein bitterer Beigeschmack anhaftet. DIN und Co. bilden hier keine Ausnahme. Nur der Beuth-Verlag darf die Normen des DIN drucken, veröffentlichen und verkaufen. Nur und - nach eigenen Worten - ausschließlich über den Beuth-Verlag können DIN-Normen bezogen werden.

Das ist bis hierher weitreichend bekannt und weder außergewöhnlich noch spektakulär. Allerdings hat das DIN das Zitieren seiner Werke verboten. Zunächst sei das Zitat definiert:

"Das [..] Zitat [...] hat die Bedeutung einer wörtlich übernommene Stelle aus einem Text [...] Ein Zitat ist also ein expliziter Hinweis auf einen anderen Autor." Quelle: Wikipedia.org
Wissenschaftler stehen auf den Schultern von Riesen. Wissenschaft beruht (auch) auf der Weitergabe von Wissen, sonst müsste das Rad mehrfach neu erfunden werden. So käme die Menschheit nicht voran. Die (wörtliche) Wiedergabe von Ergebnissen anderer stellt ein wichtiges und unverzichtbares Mittel dar. Das DIN begründet seinen Anspruch wie folgt (beachte: Korrekt zitiert mit Quellenangabe):
"Zur Durchführung der Normungsarbeit ist das DIN auf den Verkauf der DIN-Normen angewiesen." Merkblatt 1 Februar 2004, S. 1
Welch Überraschung!

Zeigen Sie mir einen Autor, Schriftsteller, Journalisten oder sonstigen professionellen Publizisten, auf den diese Eigenschaft nicht zutrifft! Jeder verkaufte Faust oder Harry Potter sichert seinem Verfasser und/oder Verleger den Lebensunterhalt. Dadurch zeichnet sich der Berufsstand des Schriftstellers aus: Er schreibt Bücher, die er anschließend verkauft, damit er wiederum Brot erwerben (und weitere Bücher schreiben) kann. So einfach ist das.
"Schriftsteller sind Personen, die das Verfassen insbesondere von literarischen Texten als einen beruflichen Schwerpunkt setzen." Quelle: Wikipedia.org
Nach UrhG darf unter bestimmten Voraussetzungen zitiert werden, ohne dass es einer Erlaubnis des Urhebers bedarf. Allerdings entscheidet der Urheber selbst über die Voraussetzungen.

Insofern dürfen wir dankbar sein, dass nicht alle Autoren ihre Bankverbindung gleich im Untertitel ihres Werkes angeben.

Samstag, 9. Februar 2008

DIN 1055-4 ist keine wissenschaftliche Arbeit

Ich respektiere die Arbeit des DIN. An dieser Stelle habe ich jedoch das dringende Bedürfnis, meinem Unmut Luft zu machen. Vielleicht liest es ja ein Gleichgesinnter und nickt ab und an leicht mit dem Kopf..?

Vermutlich sitzen in den Normenausschüssen hochdotierte Persönlichkeiten. Unsere Hochschulen vermitteln uns eine fundierte Ausbildung. In Studienarbeiten lernen wir, wie richtig zitiert, verfasst, skizziert, beschriftet und formatiert wird. Zwar fehlt mir die Einsicht in die schwierigen Umstände, die mit dem Weißdruck einer Norm sicherlich einhergehen; ABER - und ich schreibe bewusst groß, denn es ist ein großes ABER:

Ich hätte mir nicht erlauben dürfen, eine auch nur fünf Seiten umfassende Arbeit in einer derartigen Form abzugeben!


Die Verantwortlichen sollten sich schämen, ein solches Werk ungeniert unter das Volk zu verteilen. Die Urfassung dieser Norm ist eine Zumutung. Jedes auch noch so einfache Textverarbeitungsprogramm verfügt heutzutage über eine Rechtschreibprüfung. Vor der Abgabe längerer Texte ist - das lernt der angehende Ingenieur bereits im ersten Semester - das "Vier-Augen-Prinzip" (Korrekturlesung) anzuwenden. Lücken im Argumentationsstrang können zu einer Ablehnung der Arbeit führen.

DIN 1055-4:2005-03 umfasst insgesamt 101 Seiten. Die Berichtigung erschien ein Jahr später und ist sechs Seiten stark. Der (Aus-)Beuth-Verlag kassiert kräftig ab: Die Norm selbst kostet im Versand 135,00 EUR; immerhin ist die Berichtigung kostenlos erhältlich.

Erschwerend wird jede Norm einer (im Vergleich zur Studienarbeit) recht großen Leserschaft präsentiert. Mein fünfseitiges Werk lesen außer mir zwei Personen: Der Korrekturleser und mein Betreuer/Dozent/Professor. Die über 100 Seiten starke DIN liest ein ganzes Land. Gerade dann sollten besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt - so darf ich vernünftigerweise annehmen - oberstes Gebot sein.

Ein weiterer Gedanke, der mich schlichtweg ärgert, ist der Kostenpunkt. Einen Schundroman, den ich für drei Euro an einem schmuddeligen Kiosk erwerben kann, trage ich beim 17. Druckfehler zurück und verlange vom Händler die Erstattung des Kaufpreises. Für eine derart verpfuschte Abwandlung, wie es DIN 1055-4 nunmal ist, auch noch Geld - und zwar richtig viel Geld! - zu verlangen und das Zitieren zu verweigern, kann ich nur als Unverschämtheit bezeichnen.

Ich könnte ja darüber lachen und das von mir zu 9/10 ungelesene "Werk" einfach ins Regal stellen. Nur muss ich traurigerweise den Inhalt anwenden. Und zwar jeden Tag.

Ich habe Respekt vor der Arbeit des DIN - und manchmal fällt es mir schwer, ihn nicht zu verlieren.

Ausbeuthung

Bisher war ich der Auffassung, dass digital gespeicherte Informationen billiger sind als die identischen Daten in gedruckter Form. Jede Softwareschmiede verfolgt diese Philosophie: Handbücher kosten Geld. Bei meist auf der Installations-CD mitgelieferten pdf-Dateien hingegen werden Druck- und Versandkosten eingespart.

Ganz anders ist das beim (Aus-)Beuth-Verlag. Wieder einmal dient die neue Windlastnorm DIN 1055-4 als Beispiel. Beuth bietet zwei Varianten zum Kauf an:

  • Download: EUR 150,14
  • Versand: EUR 135,00
Bleibt festzuhalten: 135,00 < 150,14.

Interessanterweise ist die Berichtigung in beiden Fällen "kostenlos" (wenn auch nicht umsonst). Das Dokument "DIN1055-4Bek TH Verwaltungsvorschrift , 2006-11-14 Windlastzonen nach DIN 1055-4 für den Freistaat Thüringen" gibt's ab EUR 11,80 beim Verlag - oder direkt auf den Seiten des Freistaats Thüringen kostenlos. Danke, Thüringen!

Donnerstag, 7. Februar 2008

Ingenieurbaukunst

Die ständig wachsende Bürokratie und teils zwanghafte Verkomplizierung bautechnischer Zusammenhänge wird an einigen Stellen kritisiert. Spezialisten meldeten bereits 2003 ihre Bedenken. Die Einführung von DIN 1045-x wird ebenfalls nicht ausschließlich positiv bewertet. Auch der Probabilistische Wahnsinn greift diese Thematik auf.

Im hektischen Tagesgeschäft geht vieles unter. Die Normen werden nach bestem Wissen und Gewissen angewandt, ohne über die Hintergründe nachzudenken. Ich habe mir als Anwender, Tragwerksplaner und angehender Statiker ein paar Gedanken gemacht.

1. Theorie und Praxis gehören zusammen. Sie sollten deshalb miteinander vereinbar sein und im regelmäßigen Austausch zueinander stehen. Ersteller der Vorschriften und Ausführende müssten sich im ständigen Dialog befinden und sich gegenseitig ergänzen - nicht behindern.

2. Industrieprodukte unterliegen einer Qualitätsüberwachung. Der "verwöhnte" Verbraucher stellt an Bauwerke ähnliche Ansprüche. Trockene Fertigungshallen bieten jedoch ganz andere Voraussetzungen als der raue, ständig wechselnde Baustellenbetrieb. Wind und Wetter sowie örtliche Gegebenheiten erfordern permanente Anpassung und Improvisation der am Schreibtisch erstellten Planungen.

3. Statik ist Modellbildung. Die gesamte Normenreihe DIN 1055-x "Einwirkungen auf Tragwerke" beruht auf empirischen Messungen, Erfahrungen und Annahmen. Es ist verständlicherweise schwierig, ein in jedem Fall exaktes Abbild der Realität vorzugeben, welches dann auch bitteschön immer und überall universell einsetzbar sein soll.

4. Abweichungen von den Grundlagen und Mess(un)genauigkeiten seien an einem Beispiel verdeutlicht. DIN 1055-4:2005-03 gibt u. a. Geschwindigkeitsdrücke vor.

Diese Angaben sind

  • über einen Beobachtungszeitraum von zehn Minuten
  • zeitlich gemittelt
  • für ein einmaliges Auftreten in 50 Jahren
  • zehn Meter über Grund
  • in ebenem und
  • offenem Gelände
gemacht worden.

Naturgemäß können die Annahmen schwanken - und liefern damit unterschiedliche Resultate. Wir berechnen Schnittgrößen, Spannungen und Ausnutzungen auf zwei, drei Stellen nach dem Komma und vergessen oft, auf welchen Voraussetzungen die Ergebnisse eigentlich beruhen.

Den Erstellern unserer viel gerühmten Normen gebührt Respekt und Anerkennung. Ihre Arbeit und Mühen sind nicht zu unterschätzen. Ohne Normen geht es nicht! Die Verfasser sind jedoch (leider) nicht gezwungen, ihre eigenen Vorschriften im Alltag anzuwenden; ich stehe vor der täglichen Aufgabe, die hochwissenschaftlichen, teils praxisfeindlichen Theorien eines Forscherhirns in ausführbare Konstruktionen zu übersetzen.

Das ist wahre Ingenieurbau-Kunst.

Mittwoch, 30. Januar 2008

Falsch berichtigt

Der routinierte Anwender weiß, dass DIN 1055-4 Einwirkungen auf Tragwerke Teil 4: Windlasten vom März 2005 den einen oder anderen Druck-, Tipp- oder Flüchtigkeitsfehler aufweist. Deshalb erschienen im März 2006 die Einwirkungen auf Tragwerke Teil 4: Windlasten, Berichtigungen zu DIN 1055-4:2005-03, auch bekannt als DIN 1055-4 Berichtigung 1.

DIN 1055-4 Ber 1:2006-03 ergänzt und korrigiert (nahezu) fehlerfrei auf sechs Seiten, wo die Urfassung unvollständig war oder falsch lag. Eine Stelle ist besonders hervorzuheben:

"zu 12.1.2 Vertikale Wände von Gebäuden mit rechtfertigen Grundriss"
Nachzulesen ist diese Zeile in der Berichtigung zu DIN 1055-4 Ber 1:2006-03 auf Seite 2. Ich vermute, dass diese Kleinigkeit mit der nächsten Berichtigung richtiggestellt wird. Dann bräuchte sich auch niemand mehr für einen nicht rechteckigen Grundriss zu rechtfertigen. Zu finden wäre das entsprechende Dokument, falls es im Februar 2010 erschiene, unter dem aussagekräftigen Titel Einwirkungen auf Tragwerke Teil 4: Windlasten, Berichtigungen der Berichtigungen zu DIN 1055-4:2005-03 oder kurz:

DIN 1055-4 Ber 1:2006-03, Ber 1:2010-02

Montag, 28. Januar 2008

Ein kleines bisschen Horrorschau

Der Alptraum eines jeden Planers, Statikers und Prüfers ist das Versagen eines Tragwerks mit Todesfolge. In Bad Reichenhall ist wohl nicht die hohe Schneelast der alleinige Verursacher des Einsturzes im Winter vor zwei Jahren; auch die Gemeinde wird zur Verantwortung gezogen. Am 24. April soll das Urteil des Landgerichts Traunstein bekanntgegeben werden.

Mittwoch, 16. Januar 2008

Verwirrung auf den ersten Blick

Ich muss immer wieder mit Bewunderung die Koordinations(un)fähigkeit unserer Behörden feststellen. Als Beispiel dient die Liste der technischen Baubestimmungen (pdf) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auf Seite 21 ist die Zuordnung der Gemeinden zu Windzonen nach DIN 1055-4:2005-03 tabellarisch angegeben.

Das DIBt gibt - in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen - aktualisierte Excel-Tabellen zu Wind- und Schneelastzonen heraus. Die Erfahrungen mit Thüringen und Baden-Württemberg zeigen, dass die Angaben der Länder nicht immer mit den Angaben aus Berlin übereinstimmen. Es entsteht der Eindruck, als mache sich vor der Veröffentlichung keiner die Mühe, den anderen zu fragen - schade eigentlich.

Die Auflistung der Windzonen des DIBt (Excel-Mappe, Register MV(13)) ordnet die Gemeinden in Windzone 3 auf Rügen nach dem Schlüssel "alle Gemeinden, soweit nicht in Windzone 4". Das Land Mecklenburg-Vorpommern schreibt zur Zone 4: "alle Gemeinden (einschließlich Hiddensee) soweit nicht in Windzone 3".

Der aufmerksame Leser ahnt es bereits: Berlin listet anschließend die Gemeinden, die in Zone 4 liegen; MV listet hingegen die Gemeinden, die in Zone 3 liegen - Übersicht ade. Inkonsequenterweise wird bei den Schneelastzonen umgekehrt verfahren.

Ja, es mag kleinkariert erscheinen, sich damit überhaupt zu befassen. Vermutlich ist es das auch. Wieder einmal stellt sich die Frage nach dem Sinn unserer Bürokratie, frei nach dem Motto: Warum einfach - es geht auch kompliziert.

Samstag, 5. Januar 2008

Ein Jahr mit den 'neuen' Normen

Das Ende des alten ist immer auch der Beginn eines neuen Jahres. Wir lassen das vergangene Jahr Revue passieren - ganz unpolitisch und rein sachlich: 2007 aus bautechnischer Sicht.

Rückblick
Gleich zum 01.01.2007 kam ein richtiger Knaller, der nicht nur in der Silvesternacht laut zu hören war: Die Einführung der Normen DIN 1055-4:2005-03 und DIN 1055-5:2005-07 zur Annahme von Wind- bzw. Schneelasten. Ohne Karenzzeit, sozusagen übergangs-, kompromiss- und schonunglos.

Alt oder neu?
Einen Vorteil hat dieses rigorose Vorgehen: Es herrscht Klarheit. Keine Diskussion, ob "alte" oder "neue" Norm, sondern verbindliche Angaben. Anfangs war leichte Verwirrung zu spüren. Schließlich wurde festgelegt (--> Fachthemen - DIN 1055): Das Datum der Bauantragsstellung ist maßgebend. Erfolgte diese vor dem 01.01.2007 (also - theoretisch - zum 31.12.2006), so durfte nach "alter" Norm bemessen werden. Im Zweifel war - und ist - Rücksprache mit Prüfstatiker und/oder Bauherr erforderlich. Ab dem 01.01. muss die Berechnung nach "neuer" Norm erfolgen.

Es wird nicht einfacher
Wie üblich hatte sich vorher kaum ein Praktiker intensiv mit den neuen Regelungen beschäftigt. Vieles fällt beim einfachen "Lesen" des Normtextes gar nicht auf; erst die echte, eigene Anwendung zeigt konkrete Lücken und Spielräume der Vorschriften auf. An vielen Stellen sind die Regelungen deutlich komplizierter geworden, der Rechenaufwand hat sich überall erhöht. Angeblich soll dadurch eine wirtschaftlichere Bemessung ermöglicht werden; die bemessenden Ingenieure sind die Leidtragenden, die Kosten hierfür werden an den Bauherren weitergegeben. Ob die (tatsächlich vorhandene?) Materialersparnis das zwangsläufig steigende Honorar überschreitet, bleibt abzuwarten.

Im Februar 2007 sorgte die MLTB als harte Nuss für verschiedenste Interpretationen. Die Auslegungs-Anfragen zu DIN 1055-4 vom Mai 2007 schafften zwar an manchen Stellen Klarheit - dafür wurde im Gegenzug durch eben das gleiche Dokument reichlich Unsicherheit gesät. Erst zur Mitte des Jahres waren einige Softwarehersteller soweit, vernünftige Programme anbieten zu können. Eine Handrechnung wird in der Praxis als Zumutung empfunden, ohne halbwegs anständige EDV ist eine Bemessung inzwischen (leider) nicht mehr möglich.

Die offiziellen Stellen verweisen auf die Gemeinden - welche wiederum selbst nur bestenfalls mittelmäßig informiert sind. Wie üblich sind alle Angaben ohne Gewähr. Niemand möchte für die jungen Regelungen geradestehen.

Feinheiten
Höhensprünge und Vordächer wurden in den ursprünglichen Werken nicht explizit erwähnt und werden "nachgereicht". Im Sommer erscheinen zwei Bücher, die sich u.a. mit der Thematik befassen. Die Autoren beider Werke zeigen ebenfalls auf, dass Unklarheit herrscht und sich die Vorschriften erst noch in der Praxis bewähren müssen.

Als Gegenpol zur Globalisierung, Eurocodes und politischer Internationalisierung kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Die Excel-Tabellen des DIBt erfahren die eine oder andere Anpassung, im Oktober wird die MLTB neu aufgelegt. Auch hier wird erneut deutlich, dass vermutlich keiner der Verfasser gezwungen ist, die Vorschriften regelmäßig in den Alltag umzusetzen und anzuwenden. Der Dschungel der Regelwerke wächst ständig an.

Vorblick
Das Jahr 2007 war ein turbulentes Jahr - andere sehen das ähnlich. Auch zu anderen Normen der Reihe DIN 1055-x gab es diverse Neuerungen, die jedoch längst nicht so viele Anwender in derart zahlreichen Bereichen und Regionen betreffen. Schnee- und Windlast sind für alle Arten von Bauwerken von großer Bedeutung.

Die ersten Kinderkrankheiten dürften inzwischen überwunden sein. Wir hoffen, dass das Jahr 2008 von weniger Umstellungen und Unregelmäßigkeiten geplagt wird. Die alten Normen galten über 20 Jahre; die neuen erhalten wohl gerade ihren Feinschliff. Wir hoffen...