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Dienstag, 25. März 2008

Zitieren verboten

oder: Monopol und Narrenfreiheit

Das DIN und der angehängte Beuth-Verlag sind einzigartig. Permanent sind Neuerungen einzupflegen, Bestehendes will überprüft werden. Ohne das DIN würde keine Glühbirne in ihre Fassung passen.

Diese Einzigartigkeit kann ebenso gut als Monopol bezeichnet werden, wobei dem Wort "Monopol" häufig ein bitterer Beigeschmack anhaftet. DIN und Co. bilden hier keine Ausnahme. Nur der Beuth-Verlag darf die Normen des DIN drucken, veröffentlichen und verkaufen. Nur und - nach eigenen Worten - ausschließlich über den Beuth-Verlag können DIN-Normen bezogen werden.

Das ist bis hierher weitreichend bekannt und weder außergewöhnlich noch spektakulär. Allerdings hat das DIN das Zitieren seiner Werke verboten. Zunächst sei das Zitat definiert:

"Das [..] Zitat [...] hat die Bedeutung einer wörtlich übernommene Stelle aus einem Text [...] Ein Zitat ist also ein expliziter Hinweis auf einen anderen Autor." Quelle: Wikipedia.org
Wissenschaftler stehen auf den Schultern von Riesen. Wissenschaft beruht (auch) auf der Weitergabe von Wissen, sonst müsste das Rad mehrfach neu erfunden werden. So käme die Menschheit nicht voran. Die (wörtliche) Wiedergabe von Ergebnissen anderer stellt ein wichtiges und unverzichtbares Mittel dar. Das DIN begründet seinen Anspruch wie folgt (beachte: Korrekt zitiert mit Quellenangabe):
"Zur Durchführung der Normungsarbeit ist das DIN auf den Verkauf der DIN-Normen angewiesen." Merkblatt 1 Februar 2004, S. 1
Welch Überraschung!

Zeigen Sie mir einen Autor, Schriftsteller, Journalisten oder sonstigen professionellen Publizisten, auf den diese Eigenschaft nicht zutrifft! Jeder verkaufte Faust oder Harry Potter sichert seinem Verfasser und/oder Verleger den Lebensunterhalt. Dadurch zeichnet sich der Berufsstand des Schriftstellers aus: Er schreibt Bücher, die er anschließend verkauft, damit er wiederum Brot erwerben (und weitere Bücher schreiben) kann. So einfach ist das.
"Schriftsteller sind Personen, die das Verfassen insbesondere von literarischen Texten als einen beruflichen Schwerpunkt setzen." Quelle: Wikipedia.org
Nach UrhG darf unter bestimmten Voraussetzungen zitiert werden, ohne dass es einer Erlaubnis des Urhebers bedarf. Allerdings entscheidet der Urheber selbst über die Voraussetzungen.

Insofern dürfen wir dankbar sein, dass nicht alle Autoren ihre Bankverbindung gleich im Untertitel ihres Werkes angeben.

Samstag, 9. Februar 2008

DIN 1055-4 ist keine wissenschaftliche Arbeit

Ich respektiere die Arbeit des DIN. An dieser Stelle habe ich jedoch das dringende Bedürfnis, meinem Unmut Luft zu machen. Vielleicht liest es ja ein Gleichgesinnter und nickt ab und an leicht mit dem Kopf..?

Vermutlich sitzen in den Normenausschüssen hochdotierte Persönlichkeiten. Unsere Hochschulen vermitteln uns eine fundierte Ausbildung. In Studienarbeiten lernen wir, wie richtig zitiert, verfasst, skizziert, beschriftet und formatiert wird. Zwar fehlt mir die Einsicht in die schwierigen Umstände, die mit dem Weißdruck einer Norm sicherlich einhergehen; ABER - und ich schreibe bewusst groß, denn es ist ein großes ABER:

Ich hätte mir nicht erlauben dürfen, eine auch nur fünf Seiten umfassende Arbeit in einer derartigen Form abzugeben!


Die Verantwortlichen sollten sich schämen, ein solches Werk ungeniert unter das Volk zu verteilen. Die Urfassung dieser Norm ist eine Zumutung. Jedes auch noch so einfache Textverarbeitungsprogramm verfügt heutzutage über eine Rechtschreibprüfung. Vor der Abgabe längerer Texte ist - das lernt der angehende Ingenieur bereits im ersten Semester - das "Vier-Augen-Prinzip" (Korrekturlesung) anzuwenden. Lücken im Argumentationsstrang können zu einer Ablehnung der Arbeit führen.

DIN 1055-4:2005-03 umfasst insgesamt 101 Seiten. Die Berichtigung erschien ein Jahr später und ist sechs Seiten stark. Der (Aus-)Beuth-Verlag kassiert kräftig ab: Die Norm selbst kostet im Versand 135,00 EUR; immerhin ist die Berichtigung kostenlos erhältlich.

Erschwerend wird jede Norm einer (im Vergleich zur Studienarbeit) recht großen Leserschaft präsentiert. Mein fünfseitiges Werk lesen außer mir zwei Personen: Der Korrekturleser und mein Betreuer/Dozent/Professor. Die über 100 Seiten starke DIN liest ein ganzes Land. Gerade dann sollten besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt - so darf ich vernünftigerweise annehmen - oberstes Gebot sein.

Ein weiterer Gedanke, der mich schlichtweg ärgert, ist der Kostenpunkt. Einen Schundroman, den ich für drei Euro an einem schmuddeligen Kiosk erwerben kann, trage ich beim 17. Druckfehler zurück und verlange vom Händler die Erstattung des Kaufpreises. Für eine derart verpfuschte Abwandlung, wie es DIN 1055-4 nunmal ist, auch noch Geld - und zwar richtig viel Geld! - zu verlangen und das Zitieren zu verweigern, kann ich nur als Unverschämtheit bezeichnen.

Ich könnte ja darüber lachen und das von mir zu 9/10 ungelesene "Werk" einfach ins Regal stellen. Nur muss ich traurigerweise den Inhalt anwenden. Und zwar jeden Tag.

Ich habe Respekt vor der Arbeit des DIN - und manchmal fällt es mir schwer, ihn nicht zu verlieren.